Tuesday, September 7, 2010

Warum die römisch-katholische Kirche am Zölibat festhält

März 30, 2010 von ALT  
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Essay von Josef Butscher

Was viele nicht wissen und was gern verschwiegen wird

In jüngster Zeit ist im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen immer wieder auch die Frage nach dem Zölibat diskutiert worden. Deshalb möchte ich hierzu Grundsätzliches ausführen.

Was sagt das Neue Testament über die Ehelosigkeit?
Jesus Christus erwähnt in Matthäus 19,12: „Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand nicht heiratet. Manche sind von Geburt an eheunfähig, manche – wie die Eunuchen – sind es durch einen späteren Eingriff geworden. Noch andere verzichten von sich aus auf die Ehe, weil sie ganz davon in Anspruch genommen sind, dass Gott jetzt seine Herrschaft aufrichtet. Das sage ich für die, die es verstehen können.“ (GNB) Es kann sein, dass jemand „um des Himmelreichs willen“, wie Luther übersetzte, ehelos bleibt. Jesus hat das aber nicht zum Gesetz erklärt!
Der Apostel Paulus gibt den Rat: „So meine ich nun, es sei gut um der kommenden Not willen, es sei gut für den Menschen ledig zu sein.“ (1. Korinther 7, 26) Bei dieser Aussage ist zu berücksichtigen, dass der Apostel wohl aufgrund der sich schon abzeichnenden Christenverfolgungen junge Eheleute davor bewahren wollte, dass sie in „Bedrängnis“ (Vers 28) kommen. Im 9. Kapitel des 1. Korintherbriefes erwähnt er sein „Recht“ zur Heirat und betont gleichzeitig, dass die Apostel verheiratet waren. Namentlich wird Kephas, d. h. Petrus, genannt, der ja bekanntlich von der römisch-katholischen Kirche gern als Kronzeuge für das Papsttum ins Feld geführt wird: „Haben wir nicht auch das Recht, eine Schwester als Ehefrau mit uns zu führen wie die andern Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas?“ Paulus geht sogar soweit, dass er die, die „gebieten, nicht zu heiraten“ als „verführerische Geister“ bezeichnet (1. Timotheus 4,1-3). Und im 3. Kapitel des 1. Timotheusbriefes, wo es um die Vorraussetzungen zum Bischofs- und Diakonenamt geht, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Personen verheiratet sein sollen.
Zu beachten ist: Im Neuen Testament gibt es keinen Priesterstand mehr. Dort wird allein Jesus Christus Priester und Hoherpriester genannt, weil er durch seinen Sühnetod ein für alle mal das gültige Opfer dargebracht hat und unser Fürsprecher im Himmel ist. Und alle (!) Gläubigen gehören insofern der Priesterschaft an, dass sie die „Wohltaten“ Gottes verkündigen sollen (1. Petrus 2,9). Weil es im Neuen Testament also keine Einteilung in Klerus und Laien gibt (das ist wieder einmal nicht anderes als eine spätere kirchliche Tradition), heißt das auf unser Thema bezogen: Jedem Christen ist freigestellt, ob er eine Ehe eingehen möchte oder nicht.

Die Entwicklung zum Zölibat
Das Wort „Zölibat“ ist von dem lateinischen Begriff caelebs = ehelos abgeleitet. Der Kirchengeschichtsschreiber Karl Heussi schildert die Entwicklung so: „Der Zölibat der Geistlichkeit wurzelt nicht in der Hochachtung der Virginität [Jungfräulichkeit], sondern in der aus dem Heidentum übernommenen Vorstellung, dass der Beischlaf kultisch unfähig mache. Zunächst bildete sich, schon im 3. Jahrhundert, das Gewohnheitsrecht, dass Bischöfe, Presbyter und Diakonen nach der Ordination keine Ehe mehr eingingen. Der nächste Schritt war, dass man von den verheirateten Altardienern die Kontinenz (Verzicht auf den ehelichen Verkehr) verlangte, so die rigoristische Synode von Elvira in Südspanien, circa 306/12, seit dem letzten Viertel des 4. Jahrhunderts auch die römischen Bischöfe; Leo der I. [Papst von 440-461] dehnte die Verpflichtung zur Kontinenz auf die Subdiakonen aus, Eheschließungen von Klerikern nach der Ordination erklärte der römische Staat 530 für ungültig, die fränkische Synode zu Tours 567 für Häresie (Nikolaitismus). Der eigentliche Zölibat, d. h. das Verbot der Priesterehe überhaupt, wurde erst im 11. und 12. Jahrhundert verwirklicht.“ (Kompendium der Kirchengeschichte, Tübingen 1956, Seite 106)

Begründungen für den Zölibat
Die von Heussi angeführte Bemerkung, dass „der Beischlaf kultisch unfähig mache“, ist die eigentliche – im wahrsten Sinne des Wortes – unglaubliche Begründung für die Beibehaltung des Zölibats, auch wenn das die Kirchenoberen heute vor der Öffentlichkeit verschweigen!
Bernhard van Acken, der zwar zugibt: „Weil der Zölibat nur von der Kirche und nicht von Christus befohlen ist, könnte er auch abgeschafft werden,“ führt als Argument für die Beibehaltung an: „Wenn das Leben des Herrn von Anfang an auf das Kreuz ausgerichtet war, so war seine immerwährende Jungfräulichkeit gleichsam der sichtbare Ausdruck dieses Opfers. Wer nun täglich in den Wandlungsworten der heiligen Messe dieses Kreuzopfer unblutig erneuern darf, soll auch in seinem Leib dieses sichtbare Vorbild nachzuahmen trachten.“ (Konvertiten-Katechismus, Paderborn 1957, 16. Auflage, Seite 254)

Manche meinen, dass das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hier fortschrittlichere Ideen geäußert hätte. Weit gefehlt! Im „Dekret über Leben und Dienst der Priester“, am 7. Dezember 1965 mit 2390 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen feierlich verkündet, steht unter der Nummer 16: „Durch die Jungfräulichkeit und die Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen werden die Priester in neuer und vorzüglicher Weise Christus geweiht.“ Sie werden „noch mehr befähigt, die Vaterschaft in Christus tiefer zu verstehen. Auf diese Weise … weisen sie auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist und im anderen Leben ins volle Licht treten wird, in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat. Darüber hinaus sind sie ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden.“
(Karl Rahner, Herbert Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg i. Br., 25. Auflage)

„Der Zölibat ist das hochzeitliche Kleid für den Dienst an dem unbefleckten Opfer des Altars“, so Kardinal Faulhaber, zitiert bei B. v. Acken, S. 254).
Leider muss gesagt werden: Der Zölibat ist eine unangebrachte Glorifizierung der Ehelosigkeit und durch die Verkopplung mit der Messe zudem ein Missverständnis darüber, dass das Abendmahl ein Opfer sei, das nur sexuell unberührte Geistliche auszuteilen haben.

Warum kann der Zölibat von der römisch-katholischen Kirche nicht aufgegeben werden?
Nicht nur, dass die Kirche im Kanonischen Recht § 1037 die „Zölibatsverpflichtung“ festgeschrieben hat, sie hat bereits beim Konzil zu Trient (1545-1563) eine unfehlbare Lehrentscheidung daraus gemacht und betont, dass die Jungfräulichkeit und Ehelosigkeit „besser und seliger“ als der Ehestand sei. (Neuner-Roos, der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, Regensburg, 13. Auflage, Nr.743.744)
Wollte die Kirche eine von ihr als unfehlbar eingestufte Aussage ändern, würde sie zugeben, dass sie sich geirrt hat. Das schließt ihr Selbstverständnis aus. Also wird sich nach Lage der Dinge an der Zölibatsverpflichtung nichts ändern.
© Josef Butscher

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